Ihr Pflegedienst in Neumarkt in der Oberpfalz

Lernen Sie die umfassenden Leistungen unseres Pflegedienstes auf dieser Seite besser kennen.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Das Pflegekonzept unserer häuslichen Pflege

Die Prinzipien, die unsere Arbeit bestimmen, sind der Vertrauensaufbau, der offene Informationsaustausch sowie eine menschliche Pflegebeziehung. Wir legen viel Wert auf die individuelle Situation des / der Pflegebedürftigen sowie auf die Verminderung des Gefühls von Einsamkeit. Durch unsere Arbeit erhalten wir langfristig Ihre Selbstbestimmung. Unser Handeln soll entsprechend beratend und anleitend im Interesse der Patienten sowie der Angehörigen sein, um die Eigenständigkeit im häuslichen Bereich möglichst lange zu bewahren. 

  • Altenpflege

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Gründe für unseren Pflegedienst

Hier erfahren Sie mehr über die Gründe, die für unsere Pflege sprechen.

Unsere Philosophie

Um unsere Ziele zu erreichen, pflegen unsere Pflegedienstmitarbeitenden eine vertrauensvolle sowie kooperative Zusammenarbeit mit allen Beteiligten.

Gespräche und die Wahrnehmung der psychosozialen Situation unserer Pflegebedürftigen sind uns ein wichtiges Anliegen: Wir wollen die Ressourcen älterer und pflegebedürftiger Menschen erhalten sowie fördern. Dementsprechend orientieren wir unseren persönlichen Einsatz und die Pflege nicht nur an Zeitfaktoren.


Wir stehen für Qualität in der pflegerischen Betreuung. Das bedeutet für in erster Linie die Zufriedenheit unserer Kunden mit den vertraglich vereinbarten Leistungen sowie mit dem sozialen, menschlichen Umgang. Um dies zu erreichen, sind wir ohne Zeitdruck und Zeitnot für Sie im Einsatz. 

Zu den Pflegeleistungen 

  • Unsere Pflegeleistungen

    Wir bieten Leistungen der häuslichen Krankenpflege, gemäß den jeweils aktuell gültigen Verträgen mit den Krankenkassen und Leistungen der Pflegeversicherung, gemäß den jeweils gültigen Verträgen mit den Pflegekassen an. Das Angebot einer ganzheitlichen, geplanten Pflege richtet sich an hilfs- und pflegebedürftige, kranke, behinderte, erwachsene und ältere Menschen.


    Dies umfasst:


    • Die Ausführung von ärztlichen Verordnungen gemäß den Richtlinien aus § 92 SGB V für häusliche Krankenpflege z. B. Injektionen, Verbandswechsel usw.
    • Anleitung und Beratung von Kunden und Bezugspersonen in der häuslichen Pflege
    • Hilfe bei Körperpflege, Mobilität, Ausscheidung und Ernährung entsprechend den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung
    • Hilfe bei hauswirtschaftlichen Arbeiten entsprechend den Leistungskomplexen der Pflegeversicherung
    • Vermittlung ergänzender Dienste, z. B. Essen auf Rädern
    • Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI
    • Koordination der ambulanten Versorgung
    • Hilfe bei der Beantragung von Zuschüssen z. B. beim Sozialamt
    • Angehörigen-Schulungen
    • Ergänzende Hilfsangebote nach individueller Absprache
    • Beratungsbesuche nach § 37.3 SGB XI
  • Betreuungs- und Entlastungsleistungen

    Pflegebedürftige, die zu Hause gepflegt werden, können sogenannte zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Diese sollen die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen unterstützen, zum Beispiel, um eine Betreuung im Alltag sicherzustellen oder zur Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung oder der Organisation des Pflegealltags.


    Seit 1. Januar 2017 erhalten Pflegebedürftige aller Pflegegrade (1 bis 5), die ambulant gepflegt werden, einen einheitlichen Entlastungsbetrag in Höhe von bis zu 125 Euro monatlich. Dieser ersetzt die bisherigen zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.

    Der Entlastungsbetrag ist keine pauschale Geldleistung, sondern zweckgebunden. Er kann zur (Ko-)Finanzierung einer teilstationären Tages- oder Nachtpflege, einer vorübergehenden vollstationären Kurzzeitpflege oder von Leistungen ambulanter Pflegedienste (in den Pflegegraden 2 bis 5 jedoch nicht von Leistungen im Bereich der Selbstversorgung) verwendet werden. Außerdem kann er für Leistungen durch nach Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden.


    Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu den sonstigen Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege gewährt, er wird mit den anderen Leistungsansprüchen also nicht verrechnet. Nicht (vollständig) ausgeschöpfte Beträge können innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres in die Folgemonate bzw. am Ende des Kalenderjahres noch nicht verbrauchte Beträge können in das darauffolgende Kalenderhalbjahr übertragen werden.  

  • Die Verhinderungspflege

    Informationsschreiben über die stundenweise Betreuung durch Ihren Pflegedienst Stundenweise Ersatzpflege nach § 39 Pflegeversicherungsgesetz (SGB XI)


    Sehr geehrte pflegende Angehörige,

    Sie kümmern sich als pflegende Angehörige täglich aufopferungsvoll um die Pflege und die Betreuung Ihres Angehörigen. Doch waren Sie auch schon einmal in der Situation, dass Sie eine Einladung, einen eigenen Arzttermin, einen Theaterbesuch, eine Kaffeerunde oder Ähnliches absagen mussten, weil Sie kurzfristig keine Vertretung für sich organisieren konnten? Oder möchten Sie wieder einmal ein paar Stunden Zeit für sich haben und beispielsweise gerne

    • zum Friseur oder zur Massage gehen,
    • Bekannte treffen,
    • kulturelle Veranstaltungen besuchen
    • oder Ihrem Hobby nachgehen?

    Dann sollten Sie wissen, dass die Pflegeversicherung für solche Fälle die stundenweise Verhinderungspflege vorgesehen hat. Mit der Verhinderungspflege können Sie sich als pflegender Angehöriger notwendige Freiräume schaffen, um Kraft zu schöpfen und Ihre persönlichen Bedürfnisse zu befriedigen. Wenn Sie die stundenweise Verhinderungspflege für weniger als 8 Stunden pro Tag nutzen, können Sie pro Jahr 1.612 € von der Pflegekasse beanspruchen, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.


    Damit Sie einmal ausspannen können, haben Sie die Möglichkeit, bei uns stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen. Denn unsere qualifizierten Pflege- und Betreuungskräfte kümmern sich um Ihren Angehörigen und übernehmen für Sie:

    • die allgemeine Beaufsichtigung Ihres pflegebedürftigen Angehörigen, wenn Sie nicht vor Ort sind,
    • notwendige Hilfen wie z. B. Begleitung bei Spaziergängen, Vorlesen, Essen zubereiten usw.

    Die stundenweise Verhinderungspflege können Sie bei uns nach Bedarf abrufen. Dabei werden die Kosten nach Antragstellung von der Pflegekasse Ihres pflegebedürftigen Angehörigen zusätzlich übernommen und reduzieren nicht die Höhe Ihres Pflegegeldes.

  • Ambulant Betreutes Wohnen

    Ambulant betreutes Wohnen für Volljährige Menschen mit körperlicher Behinderung in der eigenen Häuslichkeit durch den ambulanten Pflegedienst Harmonica.


    Das Ambulant betreute Wohnen ist eine Form der Beratung, Unterstützung und Assistenz. Diese Betreuungsform ist darauf ausgelegt dem Menschen mit Behinderung eine Hilfestellung im Bereich Wohnen, sozialer Integration und der Teilhabe am Leben mit dem Ziel eine größtmögliche Selbständigkeit zu entwickeln und eine weitgehend normale Lebensführung in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Der Mensch mit seinem individuellen Hilfebedarf steht im Mittelpunkt, er wird von uns nach seinen Wünschen, Fähigkeiten und Möglichkeiten auf seinem Weg zu einem erfüllten Leben begleitet.


    Mehr Informationen zu dieser Leistung finden Sie weiter unten auf dieser Webseite.

Zum Thema Demenz

  • Was ist Demenz und was ist Alzheimer?

    Demenz ist der Oberbegriff für Erkrankungsbilder, die mit einem Verlust der geistigen Funktionen wie Denken, Erinnern, Orientierung und Verknüpfen von Denkinhalten einhergehen und die dazu führen, dass alltägliche Aktivitäten nicht mehr eigenständig durchgeführt werden können. Dazu zählen die Alzheimer-Demenz, die Vaskuläre Demenz, Morbus Pick, Frontotemporale Demenz und weitere Demenzformen.

    Der Begriff Demenz ist international im ICD 10 (Internationale Klassifikation der Krankheiten, 10. Revision) einheitlich definiert.  

  • Alzheimer-Demenz

    Die häufigste Form der Demenzerkrankungen ist die Alzheimer-Demenz. Rund 60 % aller Demenzen werden durch eine Alzheimer-Demenz hervorgerufen. Bei dieser Krankheit gehen in bestimmten Bereichen des Gehirns durch Störungen des Gleichgewichts des Botenstoffs Glutamat Nervenzellen zugrunde. Man spricht auch von einer neurodegenerativen Demenz. Bei der Behandlung der Alzheimer-Demenz ist es wichtig, die Störungen im Bereich der Botenstoffe durch Gabe von Antidementiva (z. B. Memantine) positiv zu beeinflussen.

    Die vaskuläre Demenz kann aufgrund von Durchblutungsstörungen entstehen. Hier kann es zu plötzlichen Verschlechterungen der Hirnleistung und zur schlaganfallartigen Symptomatik kommen.

  • Sekundäre Demenzen

    Sekundäre Demenzen werden durch nicht-hirnorganische Grunderkrankungen hervorgerufen. Bei erfolgreicher Behandlung der Grunderkrankungen können sich die Gedächtnisstörungen zurückbilden. Ursachen für eine sekundäre Demenz können z. B. Stoffwechselstörungen, Schilddrüsenerkrankungen oder ein Mangel an Vitamin B12, Alkoholismus oder andere chronische Vergiftungen und Infektionskrankheiten wie Hirnhautentzündungen, AIDS oder die Creutzfeldt-Jakob-Krankeit sein.  

Ambulant Betreutes Wohnen

  • Einleitung

    Das Ambulant betreute Wohnen ist eine Form der Beratung, Unterstützung und Assistenz. Diese Betreuungsform ist darauf ausgelegt dem Menschen mit Behinderung eine Hilfestellung im Bereich Wohnen, sozialer Integration und der Teilhabe am Leben mit dem Ziel eine größtmögliche Selbständigkeit zu entwickeln und eine weitgehend normale Lebensführung in der eigenen Wohnung zu ermöglichen. Der Mensch mit seinem individuellen Hilfebedarf steht im Mittelpunkt, er wird von uns nach seinen Wünschen, Fähigkeiten und Möglichkeiten auf seinem Weg zu einem erfüllten Leben begleitet.

  • Zielgruppe

    Zielgruppe des ambulant betreuten Wohnens sind volljährige Menschen mit einer

    körperlichen Behinderung im Sinne des § 53 SGB XII, die vorübergehend

    oder auf Dauer nicht zur selbständigen Lebensführung fähig sind.


  • Einzugsgebiet

    Das Büro ist werktäglich von 08.00-13.00 Uhr durch die Pflegedienstleitung und/oder dessen stell.Vertr. besetzt, außerhalb dieser Zeiten ist die PDL telefonisch erreichbar.

    Das örtliche Einzugsgebiet für den ambulanten Pflegedienst gilt im Landkreis Nürnberger Land für:


    - 90518 Altdorf b. Nürnberg


    - 90559 Burgthann


    - 90537 Feucht


    - 92318 Neumarkt und Umgebung

  • Personelle Ausstattung

    Die Einsetzung von Personal richtet sich nach dem Hilfebedarf und den bewilligten Stunden für die jeweilige Person.

    Für die Betreuung, Unterstützung und Assistenz im ambulant betreuten Wohnen werden im ambulant betreuten Wohnen für Menschen mit körperlicher Behinderung im Pflegedienst Harmomica,


    - exam. Altenpfleger,


    -Pflegehelferts- und Krankenpfleger


     - Pflegehelfer


    - angelernte und geeignete Hilfskräfte eingesetzt

  • Assistenzleistung

    Der Ambulanten Pflegedienst Harmonica übernimmt im Bereich des ambulant betreuten Wohnens Assistenzleistungen im alltäglichen Leben. Je nach individuellem Hilfebedarf fällt hierunter vor allem:

    Die Beratung und Begleitung, die es ermöglicht bestimmte Handlungsprozesse zu bewältigen und eigenständige Entscheidungen zu treffen. Wichtig dabei ist, die Selbstständige Durchführung des körperlich Behinderten. Die Bildung und Förderung der körperlich Behinderte mit Hilfe von Lernprozessen ein hohes Maß an Selbstständigkeit und Selbstbestimmung zu erreichen. Jeder Form von Hilfe die dem körperlichen Behinderten in Form von persönlicher Assistenz, ein selbstbestimmtes Leben ermöglicht. Vorhandenen Ressourcen werden aktiviert und gefördert.

  • Alltägliche Lebensführung

    Hilfe bei der Haushaltsführung, Hilfe beim Waschen der Wäsche, Hilfe bei Einkaufen, Hilfe beim Kochen, Hilfe beim Einräumen der Wäsche/Schränke, Hilfe beim Instandhalten einer wohnlichen Umgebung

  • Soziales Netzwerk

    Begleitung in die Arbeitsstätte, Hilfe bei der Gestaltung von Freizeitaktivitäten, Begleitung bei Freizeitaktivitäten, Hilfe bei der Kontaktaufnahme im sozialen Netzwerk, Animieren zu Tagesausflügen, Hilfe bei Kontaktpflege mit Familie und Freunden

  • Gesundheitspflege

    Hilfe bei der Körperpflege, Hilfe bei Kontaktaufnahme mit einem Arzt, Begleitung zu Arztbesuchen, Begleitung in Apotheken und Sanitätshäusern.


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